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Belgweiler ein Dorf im Hunsrück |
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Aus dem ,,Geschäftsbuch“ der Gemeinde Belgweiler
Im
Gemeindearchiv Belgweiler liegt ein kleines, interessantes Geschäftsbuch, in
das die Bürgermeister von 1935—1964 sich Notizen über das Geschehen in der
Gemeinde aufzeichneten. Sie ergänzen vielfältig die sonst nur spärlich überlieferten
Angaben über die gemeindlichen Einrichtungen. Hatte
der Bürgermeister seiner Ortsgemeinde etwas mitzuteilen, dann mußte dies der
Ortsdiener ausschellen mit der ,,Gemäneschell“. 1924 war dies in Belgweiler
noch so geregelt, daß jeder Bürger mit Gemeindenutzungsrecht ein halbes Jahr
die Schelle übernehmen mußte. Der Gemeindediener mußte jeden Mittag zum
Vorsteher, ,,um die Sache auszutragen“. Er mußte in der Lage sein, die
Bekanntmachungen vorzulesen, ggf. auch die Feuerwehrversammlung auszuschellen.
War es erforderlich, mußte er zum Wimmersbacherhof gehen. Gemeindediener war
von 1938-39 Rudolf Alt. (In jüngerer Zeit wird diese Aufgabe von Ludwig Kaiser
versehen.) Eine
andere Art der Benachrichtigung der Dorfgemeinschaft war das Läuten der
Backesglocke. Diese Aufgabe hatte 1937 August Hamann übernommen. Die Glocke
mußte dreimal täglich geläutet werden, morgens, mittags und abends, mit
Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Geläutet wurde außerdem bei Beerdigungen
und bei besonderen Anordnungen des Vorstehers. (Bis das Backhaus 1971 abgerissen
wurde, versah Luise Weckmüller lange Zeit den Dienst des Läutens.) Eine
wichtige Aufgabe hatten im Wirtschaftsleben der Gemeinden die Feld- und Waldhüter
zu erfüllen. 1910 erhält Heinrich Weckmüller für seinen Dienst 70
Reichsmark als Entschädigung, in der Inflation 1923 muß der Betrag auf 12000
Mark angehoben werden. 1906
wird der Bau eines Stierstalles verschoben, da der Gemeinderat den vom
Kreisbaumeister vorgeschlagenen Platz ablehnt. Der Kauf des Gemeindestiers
kostete Belgweiler im Juli 1923 über 11,5 Mill. Mark. 1937 wird eine Kommission
gewählt, die Anweisungen über die Stierhaltung gibt: Für Januar und Februar
soll der Stier zwei Zentner Hafer mehr erhalten. Wer mit seiner Kuh zum Hof fährt,
muß die dort entstehenden Kosten selbst tragen. Am
17. März 1937 wird die Unterbringung der Viehwaage vertraglich geregelt.
Der Ansteigerer verpflichtet sich, auf drei Jahre die Viehwaage unterzubringen
und zwar in einem Überdachten
Raum. Er hat das Vorrecht, Wiegemeister zu sein, bei einer entsprechenden Entschädigung
für seine Bemühungen (pro Stück erhält er 10 Pfg.). Bei seiner Abwesenheit
hatte er einen Ersatzmann zu benennen. Der Vertrag sollte in dem Fall
aufgehoben sein, wenn die Gemeinde vor der abgelaufenen Frist einen eigenen
Raum erwerben würde. Ansteigerer war damals Jakob Werner. Auch
für die Saatreinigungsanlage galten besondere Bestimmungen. Der Ansteigerer
verpflichtete sich, die Putzmaschine mit Zubehör auf drei Jahre in einem überdachten
und verschließbaren Raum unterzubringen. Zum Antrieb hatte er seinen
eigenen Motor zur Verfügung zu stellen. Als Entschädigung erhielt er 10 Pfg.
pro Zentner Frucht, die er putzte. Der Ortsbürgermeister konnte die Anlage und
die Saatreinigung überwachen. Rauchen war im Putzraum verboten. Die
Untertanen in Belgweiler kannten schon aus der Klosterzeit den Frondienst. Sie
waren zu Acht und Schar verpflichtet in der Zeit von Walpurgis bis Martinstag.
Auch dann, als die Leibeigenschaft aufgehoben war, blieb es bei der Fron, wenn
auch nicht mehr für den ,,Herrn“. Der Bürger leistete Hand- und Spanndienste
für die Gemeinde. Der Taglohn für Arbeiten in der Gemeinde war 1907 in
Belgweiler für männliche Erwachsene auf 1,80 Mark, für weibliche auf 1,20
Mark, für Jugendliche auf 1,00 Mark bzw. 0,80 Mark festgesetzt. 1910 beschließt
der Gemeinderat eine Ordnung für die Ableistung von Naturaldiensten. Er legte
fest: 1. Hand- und Spanndienste sind zu leisten für die Heranschaffung des Materials zu Wegeinstandsetzungen, zu Graben- und 2.
Spanndienste sind von den Grundbesitzern
nach dem Verhältnis der Anzahl der Zugtiere, die zur Bewirtschaftung des 3.
Handdienste sind von sämtlichen Steuerpflichtigen gleichheitlich zu
leisten. 4.
Der Fiskus ist von allen Naturaldienstleistungen befreit. 5.
An Stelle des
Naturaldienstes kann jeder Steuerpflichtige einen Geldbetrag leisten (für ein
Pferdegespann 8 Mark, für ein Die
Gemeindefrondienste für die Belgweiler Bürger wurden 1962 endgültig
abgeschafft. Im
Haushaltsbuch für 1953 legt der Gemeinderat für die Benutzung der öffentlichen
Einrichtungen folgende Gebühren fest: Deckgebühren: 12,-
DM pro Tier Wassergeld: 4,50
DM je Haushalt Landtaxe: 10,- DM für 30 ar Wiegegebühr: 0,50
DM pro Tier Dörrgebühr: 0,50
DM je Wochentag Keltergebühr: 0,50
DM je Tag Saatgutreinigung: 0,50
DM für 50 kg Getreide. Um
das Bürgerrecht in Belgweiler zu erhalten, mußte 1919 beispielsweise der
Ackerer Jakob Schneider 30 Reichsmark bezahlen. 1960, nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen war, verkaufte der in einem Aussiedlerhof umgesiedelte Landwirt Hugo Weckmüller der Gemeinde Scheune und Stauungen, mitten im Dorf und gegenüber des alten Backhauses gelegen. Die Gemeinde hatte nun die Möglichkeit, einen eigenen Stierstall und Unterkunftsräume für Viehwaage, Putzmaschine, Feuerspritze und sonstige Gerätschaften zu schaffen. Zwischen
den Aufzeichnungen im Gemeindegeschäftsbuch findet man Tabellen über die Viehzählungen
und Obstbaumzählungen. 1935
standen in Belgweiler 408 Apfelbäume, 111 Birnbäume, 418 Zwetschgenbäume, 47
Kirschbäume und 7 Mirabellenbäume. Die
Schweinezählung vom 3. März 1936 führt 121 Schweine auf, davon vier unter
acht Wochen, 66 von acht Wochen bis 1/2 Jahr, 49 1/2 bis ein Jahr und zwei über
ein Jahr. Die Zahl der Kälber wird mit 36 angegeben. |